In unserer Geilenkirchener Werkstatt führen wir jede Form von Wartung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) an allen gängigen Arbeitsmaschinen durch. Eine geplante Wartung und Funktionsprüfung ist wichtig für Ihren Betrieb und jeden Anwender, der die Maschine im Berufsalltag bedient. Denn technische Ausfälle und im schlimmsten Fall dadurch verursachte Arbeitsunfälle sind mit hohen Kosten verbunden.
UVV - Ihre Pflicht
Der §10 der BetrSichV sieht vor, dass ein Gerät vor der ersten Inbetriebnahme oder außergewöhnlichen Ereignissen – beispielsweise einem Unfall oder größere Reparatur – geprüft werden muss. Wird ein Gerät abmontiert und an einem neuen Ort aufgebaut ist eine UVV-Prüfung ebenfalls fällig. Generell gilt: Ein jährlicher Wartungsintervall muss eingehalten werden, kann in Ausnahmen jedoch deutlich von dieser Grundlage abweichen. Wir sind von der Berufsgenossenschaft berechtigt die UVV durchzuführen. Technische Prüfungen können wir in unserer Werkstatt, oder bei Ihnen durchführen. Bei Bedarf bestellen wir unabhängige Sachverständige der DEKRA, des TÜV-Rheinland oder des KÜS.
Externe Gutachten
Diese Prüfung umfassen die unterschiedlichsten Bereiche. Unter anderem UVV-Prüfungen, Hauptuntersuchungen und zulassungstechnische Gutachten. Bei uns wird jede innerhalb von Deutschland versendete Maschine mit einer aktuellen UVV-Prüfung und einem aktuellen Zulassungstechnischen Gutachten ausgeliefert. Somit können Sie mit ruhigem Gewissen Ihre neue Maschine in Betrieb nehmen ohne unerwartete Sicherheitsrisiken. Ein Sachverständiger bescheinigt Ihrer neuen Maschine die Betriebssicherheit.
Wir halten Ihre Baumaschinen instand!
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